Häufig gestellte Fragen

EEG Betrieb

Was macht der Netzbetreiber / Stromlieferant

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb und die Wartung der Strominfrastruktur zuständig, wie z. B. das Verlegen und Instandhalten der Stromleitungen. Er sorgt dafür, dass die Infrastruktur für die Stromlieferung zuverlässig funktioniert.

Der Energielieferant hingegen nutzt diese Infrastruktur, um den Strom zu den Haushalten zu schicken. Oft haben Netzbetreiber und Stromlieferanten denselben Namen (z. B. LINZ Netz und LINZ AG), sind jedoch getrennte Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgaben.

Muss der ursprüngliche Stromlieferant informiert werden?

Nein, der ursprüngliche Stromlieferant wird nicht explizit über die zusätzliche Lieferung durch Heimatstrom informiert. Für den bisherigen Stromlieferanten ist lediglich ein geringerer Stromverbrauch des Haushalts sichtbar.

Eine juristische Reaktion ist nicht möglich, da gemäß dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) in Österreich jedem Verbraucher das Recht zusteht, seinen Stromlieferanten frei zu wählen und zusätzliche Energiequellen zu nutzen, sofern dies technisch möglich ist. Das Gesetz garantiert somit die freie Wahl und Kombinierbarkeit von Stromlieferanten.

Kann ein Smart Meter erkennen, welcher Strom von welchem Lieferanten bezogen wird?

Ein Smart Meter selbst kann nicht direkt erkennen, woher der Strom physikalisch stammt, da der Strom aus dem allgemeinen Stromnetz bezogen wird, das von vielen Einspeisern gespeist wird. Die physikalische Herkunft des Stroms lässt sich daher nicht zurückverfolgen.

In einer Energiegemeinschaft ist der Netzbetreiber jedoch für die Messung und Abrechnung der Stromflüsse verantwortlich. Der Netzbetreiber erfasst sowohl die eingespeiste Energie (z. B. von den Mitgliedern der Gemeinschaft) als auch den Verbrauch durch die Mitglieder. Diese Daten sind die Grundlage dafür, wie der Strom innerhalb der Gemeinschaft bilanziert wird.

Der Smart Meter misst in diesem Fall den Gesamtverbrauch eines Haushalts sowie, falls vorhanden, die Einspeisung aus einer eigenen PV-Anlage. Der Netzbetreiber weiß dadurch genau, wie viel Strom aus der Energiegemeinschaft bezogen wurde und wie viel zusätzlich aus dem öffentlichen Netz stammt. Auf Basis dieser Messdaten kann die Energiegemeinschaft ihren Mitgliedern den Anteil des Stroms aus gemeinschaftlicher Erzeugung zuordnen.

Die Unterscheidung der Stromherkunft erfolgt also nicht physikalisch, sondern über die Abrechnungsdaten, die der Netzbetreiber bereitstellt.

Gilt der Stromkostenzuschuss („Strompreisbremse“) auch für die Energie, die innerhalb einer Energiegemeinschaft erzeugt und verbraucht wird?

Nein, der Stromkostenzuschuss gilt nur für die Stromkosten aus einem Stromlieferungsvertrag, die den Haushaltskunden durch den Energieversorger entstehen. Der innerhalb der Energiegemeinschaft erzeugte und direkt verbrauchte Strom fällt nicht unter den Stromkostenzuschuss.

Teilnehmer einer Energiegemeinschaft erhalten bei jeder viertelstündlichen Messung den Anteil der erzeugten Energiemenge zugewiesen, den ihre Gemeinschaft produziert. Dieser Anteil wird vom Netzbetreiber direkt vom Smart-Meter-Messwert abgezogen und nur der verbleibende Restnetzbezug, also der Strom, der zusätzlich vom Energieversorger bezogen wird, wird mit dem Stromkostenzuschuss verrechnet. So profitieren EEG-Teilnehmer
nur beim Restnetzbezug vom Stromkostenzuschuss, ähnlich wie andere Haushaltskunden.

Sind Smart Meter eine notwendige technische Voraussetzung für eine Energiegemeinschaft?

Ja, für eine Energiegemeinschaft ist eine präzise Messung der Energieflüsse erforderlich. Der Netzbetreiber muss dafür viertelstündliche Verbrauchsdaten erfassen und sicherstellen, dass sowohl die Einspeisung als auch der Verbrauch der beteiligten Anlagen gemessen werden. Dies kann entweder mit einem Lastprofilzähler (LPZ) oder einem intelligenten Messgerät (Smart Meter) erfolgen.

Falls ein Smart Meter zum Einsatz kommt, müssen die viertelstündlichen Energiewerte ausgelesen werden (§ 16e Abs 1 ElWOG 2010). Ob alternativ ein LPZ verwendet werden kann, hängt von der Größe der Anlage ab (§ 17 Abs 2 ElWOG 2010). Der Netzbetreiber ist letztlich für die Zuordnung und Abrechnung der Energiewerte gemäß dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel verantwortlich und gewährleistet damit eine korrekte Messung.

Welcher Aufwand ist mit der Teilnahme verbunden?

Die Teilnahme an der EEG ist mit minimalem Aufwand verbunden. Der wichtigste Schritt nach der Anmeldung ist die Bestätigung der Netzfreigabe bei Ihrem Netzbetreiber. Dieser Vorgang ist einfach und kann online durchgeführt werden. Danach kümmert sich die EEG um alle weiteren administrativen Aufgaben, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Sie erhalten zudem regelmäßig Informationen und Berichte, die Ihnen helfen, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten.

Welche technische Ausstattung ist erforderlich?

Um an der EEG teilzunehmen, benötigen Sie einen sogenannten Smart-Meter, ein intelligentes Strommessgerät. Dieses Gerät ist notwendig, um Ihren Stromverbrauch und Ihre Stromproduktion genau zu erfassen und zu überwachen. Viele Haushalte sind bereits mit einem Smart-Meter ausgestattet. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, wird ein solcher Zähler kostenlos installiert, damit Sie problemlos an der EEG teilnehmen können.

Was mache ich, wenn ich meine Zählernummern nicht kenne?

Sollten Sie Ihre Zählernummern nicht zur Hand haben, ist das kein Problem. Sie können diese ganz einfach von Ihrem Netzbetreiber, der LINZ NETZ, anfordern (Anleitung). In der Regel erhalten Sie die benötigten Informationen innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Diese Daten sind wichtig, um sicherzustellen, dass Ihr Energieverbrauch korrekt erfasst wird und Sie von den Vorteilen der EEG profitieren können.

Unterstützt die LINZ NETZ die EEGs?

Ja, die Linz Netz unterstützt die Energiegemeinschaften (EEGs) aktiv. Die EEGs werden als eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Netzinfrastruktur angesehen. Zwar können sie den Ausbau des Stromnetzes nicht vollständig ersetzen, aber sie tragen dazu bei, die Energiewende voranzutreiben und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Linz Netz arbeitet eng mit den EEGs zusammen, um sicherzustellen, dass die Integration von erneuerbaren Energien reibungslos verläuft.

Kann ich meinen Stromverbrauch und -produktion überwachen?

Ja, als Mitglied der EEG erhalten Sie detaillierte Berichte über Ihren Stromverbrauch und -produktion. Diese Berichte werden vierteljährlich erstellt und geben Ihnen einen genauen Überblick darüber, wie viel Strom Sie verbrauchen und wie viel Sie möglicherweise selbst erzeugen, zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage. Diese Informationen sind nützlich, um Ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und gegebenenfalls anzupassen, um noch mehr zu sparen.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der EEG beenden möchten, können Sie dies jederzeit tun. Dazu senden Sie einfach eine schriftliche Kündigung per E-Mail an den Verein. Nachdem Ihre Kündigung eingegangen ist, wird sie innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Es gibt keine langfristigen Verpflichtungen, und Sie können jederzeit ohne zusätzliche Kosten austreten.

Muss ich meinen aktuellen Stromanbieter kündigen, wenn ich der EEG beitrete?

Nein, es ist nicht notwendig, Ihren bestehenden Stromvertrag zu kündigen. Ihre Mitgliedschaft in der EEG funktioniert zusätzlich zu Ihrem aktuellen Vertrag. Das bedeutet, dass Sie weiterhin Strom von Ihrem bisherigen Anbieter beziehen, aber gleichzeitig von den Vorteilen der EEG profitieren, insbesondere wenn Sie selbst Strom erzeugen oder ihn verbrauchen. Die EEG kümmert sich um alle notwendigen Schritte, sodass für Sie keine komplizierten Änderungen erforderlich sind.

Verein

Dürfen Niederlassungen von Großunternehmen, wie Filialen großer Lebensmittelhändler, an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften teilnehmen?

Nein, Filialen oder Niederlassungen von Großunternehmen dürfen nicht an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) teilnehmen. Die Teilnahme ist nur kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erlaubt. Entscheidend für die Teilnahmeberechtigung ist somit die Einstufung des Unternehmens als KMU oder Großunternehmen.

Allerdings dürfen Großunternehmen an Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) teilnehmen – allerdings ohne Kontrollrechte. Die Kontrolle innerhalb einer BEG bleibt natürlichen Personen, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen vorbehalten.

Dürfen Energieversorgungsunternehmen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) teilnehmen?

Nein, Unternehmen, deren Hauptgeschäft im Energiebereich liegt – wie Strom- und Gasunternehmen – sind von der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Dies ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegt und schließt alle Unternehmen ein, deren primäre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Energiebereich liegt.

Ausnahme für Erzeuger: Kleine, unabhängige Energieerzeuger dürfen teilnehmen, sofern sie nicht von größeren Energieversorgungsunternehmen kontrolliert werden und die Größenanforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Kann man auch an mehr als einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Ja, seit dem 01.01.2024 ist es möglich, mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehreren Energiegemeinschaften teilzunehmen. Dies bedeutet, dass Sie sich gleichzeitig in verschiedene gemeinschaftliche Projekte wie Bürgerenergiegemeinschaften oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften einbringen können.

Wer darf an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

In einer Energiegemeinschaft können nur bestimmte Personen oder Unternehmen teilnehmen. Grundsätzlich erlaubt das Gesetz die Teilnahme von:

  1. Privatpersonen – Einzelpersonen, die nicht als Unternehmen agieren.
  2. Gemeinden – Lokale Verwaltungseinheiten, die das Energieprojekt unterstützen möchten.
  3. Behörden – Öffentliche Stellen, die sich am Projekt beteiligen, wenn es sich um lokale Dienststellen handelt.
  4. Klein- und Mittelbetriebe (KMU) – Unternehmen, die keine großen Konzerne sind, dürfen teilnehmen. Wichtig: Für Unternehmen darf die Teilnahme an der Energiegemeinschaft nicht zum Hauptgeschäft gehören, z. B. dürfen Strom- oder Gasversorger nicht teilnehmen.
  5. Lokale Stromerzeuger – Kleine Energieerzeuger im regionalen Bereich, die nicht von großen Versorgern oder Lieferanten kontrolliert werden, sind zur Teilnahme berechtigt.

Zusammengefasst: Die Energiegemeinschaft ist vor allem für Menschen und lokale Organisationen gedacht, die zur nachhaltigen Energiegewinnung beitragen möchten, ohne dass große Unternehmen dominant beteiligt sind.

Bin ich als Mitglied stimmberechtigt?

Als Mitglied der EEG haben Sie unterschiedliche Rechte, je nachdem, ob Sie als Verbraucher oder Produzent teilnehmen. Verbraucher und Produzenten sind in der Regel außerordentliche Mitglieder und haben kein direktes Stimmrecht in der Vereinsversammlung. Die Entscheidungen innerhalb des Vereins werden von ordentlichen Mitgliedern getroffen, die in der Regel eine intensivere Beteiligung am Vereinsleben haben. Dennoch haben auch außerordentliche Mitglieder die Möglichkeit, ihre Anliegen und Vorschläge einzubringen.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der EEG beenden möchten, können Sie dies jederzeit tun. Dazu senden Sie einfach eine schriftliche Kündigung per E-Mail an den Verein. Nachdem Ihre Kündigung eingegangen ist, wird sie innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Es gibt keine langfristigen Verpflichtungen, und Sie können jederzeit ohne zusätzliche Kosten austreten.

Wie finanziert sich der Verein?

Die EEG finanziert sich durch eine kleine Gebühr, die auf den verbrauchten Strom erhoben wird. Konkret erhält der Verein einige Cent von verbrauchter Kilowattstunde (kWh). Zusätzlich wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Diese Einnahmen werden verwendet, um die laufenden Kosten des Vereins zu decken und Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Da die EEG als gemeinnütziger Verein arbeitet, fließt jeder Euro zurück in die Förderung nachhaltiger Energiequellen. Tarfinfo

Erstinformation anfordern

Jetzt unverbindlich die Erstinformationen zur Anmeldung an der EEG Heimatstrom anfordern. Rasch unkompliziert und ohne jede Verpflichtung. Begrenzte Neukundenzahl jedes Monat!